Regeln für ein gutes Miteinander

in der Hauptschule KOBERSDORF

(Schul- und Hausordnung)

           

            Vorbemerkung

 

            Jedes Zusammenleben braucht eine sinnvolle Ordnung, denn nur dies garantiert eine möglichst große Freiheit jedes Einzelnen. Alle sind für einen geregelten und disziplinierten Schulbetrieb mitverantwortlich.

            Höflichkeit und Freundlichkeit gegenüber Mitmenschen, Kameradschaft und Hilfsbereitschaft unter den Schülern und Schülerinnen sind Eigenschaften, die wir an unserer Schule voraussetzen, ebenso wie anständiges Benehmen im Schulhaus, auf dem Schulweg und im Bus.

 

            Vor und nach dem Unterricht

·       Gemeinsames Arbeiten in der Schule setzt voraus, dass Lehrer und Schüler pünktlich zum Unterricht erscheinen, dass während des Unterrichtes auf dem gesamten Schulgelände Ruhe herrscht und dass der Unterricht pünktlich geschlossen wird.

 

·       Unentschuldigtes Zuspätkommen stellt nicht nur einen Verstoß gegen das Schulunterrichtsgesetz dar, es ist auch eine Störung und zeugt von mangelnder Rücksicht auf Lehrer und Mitschüler.

 

·       Fahrschüler begeben sich vom Bus sofort zur Schule. Ihnen ist es gestattet, sich vor der Unterrichtszeit in der Garderobe aufzuhalten. Bis 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn ist keine Aufsicht eingerichtet, womit auch keine Haftung seitens der Schule übernommen werden kann. Bei grobem Fehlverhalten der Schüler ist es gestattet, die Kinder während der aufsichtsfreien Zeit aus dem Schulgebäude zu weisen.

·        Straßenschuhe und Überkleider können in der Garderobe verwahrt werden. Wertgegenstände dürfen nicht zurückgelassen werden.

 

·       Im Schulgebäude müssen Hausschuhe (keine Turn- bzw. Sportschuhe) getragen werden.

 

·       Vor dem Läuten haben die SchülerInnen ihre Klassenräume aufzusuchen und ihre Unterrichtsmittel vorzubereiten. Der Lehrer ist stehend zu begrüßen.

 

·       Findet der Unterricht in einem speziellen Unterrichtsraum (Physiksaal, Werkraum, EDV-Raum, Turnsaal, Küche) statt, so haben sich die SchülerInnen vor dem Läuten in der Pausenhalle zu sammeln und in Ruhe auf die Lehrkraft zu warten.

 

·       Die Lehrerräumlichkeiten (Konferenzzimmer, Kopierraum) sind dem Lehrkörper vorbehalten und dürfen daher von den SchülerInnen nicht betreten werden.

 

·       Nach Unterrichtsschluss bringen die Schüler ihre Plätze in Ordnung  und entfernen die Abfälle. Verantwortlich dafür sind die Klassenordner und die Lehrer.

 

·       Nach der letzten Unterrichtsstunde begleitet der Lehrer die Schüler in die Garderobe. Diese gehen oder fahren sofort nach Hause, da der Aufenthalt im Schulgebäude nach Unterrichtsschluss aus Gründen der Sicherheit nicht gestattet werden kann.

 

·       Sucht- und Aufputschmittel werden abgenommen und den Eltern ausgehändigt.

 

·       Kaugummikauen ist in der Schule untersagt.

 

 

 

Während des Unterrichtes

 

      Jeder Schüler und jede Schülerin kann aktiv mithelfen, dass der Unterricht auch erfolgreich wird, indem er bzw. sie…

 

·       regelmäßig daran teilnimmt,

·       durch entsprechendes Verhalten und durch die Mitarbeit die Unterrichtsarbeit fördert,

·       sich sorgfältig auf den Unterricht vorbereitet,

·       die notwendigen Unterrichtsmittel mitbringt,

·       sich in der Klassengemeinschaft höflich, hilfsbereit und verständnisvoll zeigt,

·       keine Gegenstände mitbringt, welche den Unterrichtsbetrieb stören oder die Sicherheit der Schulgemeinschaft gefährden könnten.

 

 

In den Pausen

     

·       In den großen Pausen haben sich die SchülerInnen bei Schönwetter unverzüglich in den Schulhof zu begeben.

·       Pausen dienen der Erholung und der Kommunikation. In diesem Sinn nehmen wir Rücksicht aufeinander und verhalten uns so, dass niemand zu Schaden kommt und auch keine Sachbeschädigungen entstehen.

·       Das Sitzen auf Heizkörpern und das Manipulieren an Raumthermostaten ist untersagt.

·       Schuleinrichtungen, wie z.B. Overheadprojektoren, CD-Player, TV- und Videogeräte, sind nur vom Lehrer zu bedienen. Jeder mutwillig verursachte Schaden ist durch die SchülerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte wieder gut zu machen.

·       Mit dem Läuten (Ende der Pause) gehen die Schüler direkt in ihre Klasse.

 

 

Mitbringen von Wertgegenständen

 

·       Im Interesse eines störungsfreien Unterrichtsablaufes sind Mobiltelefone (Handys) während der Unterrichtszeit abzuschalten. Dies gilt auch für andere elektronische Geräte (Walkman, etc.). Bei Zuwiderhandeln werden diese abgenommen und den Eltern ausgehändigt.

·       Die Schule kann nicht für abhanden gekommene Gegenstände  und Wertsachen haftbar gemacht werden.

·       Bei Diebstahl wird die Behörde eingeschaltet.

 

 

Kontakt zwischen Elternhaus und Schule

 

·       Für besondere Eintragungen, Mitteilungen und Informationen der Schule an die Erziehungsberechtigten wird ein Mitteilungsheft geführt. Die Informationen werden nachweislich zur Kenntnis gebracht (Unterschrift).

·       Zwischenfälle und Unfälle jeglicher Art, die sich im Schulgebäude, auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg ereignen, müssen aus Versicherungsgründen unverzüglich der Schulleitung gemeldet werden.

·       Adressenänderungen sind dem Klassenvorstand oder der Schulleitung mitzuteilen.

 

Im Katastrophenfall (Alarmzeichen) haben die SchülerInnen ihre Unterrichtsräume unter Führung der anwesenden Lehrkräfte rasch und in Ruhe zu verlassen.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung muss mit disziplinären Maßnahmen durch Lehrer und Schulleitung gerechnet werden.

 

Wir wollen uns alle in unserer Schule wohlfühlen, in Ruhe lernen, lehren und zusammen leben.